Wer kann Mitglied und / oder Förderer werden
Ordentliches Mitglied kann jede, nicht in der
Geschäftsfähigkeit beschränkte Person ab dem vollendetem 18. Lebensjahr werden. Die ordentliche Mitgliedschaft kann auch von juristischen Personen erworben werden.
Förderer des SLN kann jede volljährige natürliche und juristische Person werden, die den Verbandszweck durch einmalige oder regelmäßige Spenden unterstützt und bereit ist, die Ziele und Aufgaben des Verbandes zu fördern.
Förderer erhalten keinen Mitgliedsstatus.
Stärken Sie durch Ihre Mitgliedschaft die Gemeinschaft und die Belange der Betroffenen landesweit.
Um unsere Arbeit dauerhaft zu sichern, brauchen wir Menschen und Institutionen, auf die wir zählen können.
Bitte gehen Sie ein Stück des Weges mit uns. Gemeinsam können wir viel erreichen!