Nach einem Schlaganfall sollten Sie Ihre Fahreignung überprüfen lassen!

Selbst wenn ein Patient nach einem Schlaganfall keine offen-sichtlichen Schäden wie eine Halbseitenlähmung davonträgt:   Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen.

Vielen Patienten mangelt es zudem an Einsicht, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit.

 

Bei gutem Verlauf ist Autofahren durchaus wieder möglich.

In den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" heißt es sinngemäß: "Wer an den Folgen eines Schlaganfalles leidet, ist bei Vorliegen relevanter neurologischer oder neuropsychologi-scher Ausfälle (z.B. Lähmungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeld-einschränkungen, Konzentrationsstörungen) nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge zu führen."

 

Nach dem Schlaganfall darf der Betroffene also nicht ohne weiteres Auto fahren.

Wer auf die rechtliche Prüfung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, nach einem Schlaganfall die Fahreignung rechtsverbindlich zu klären. Anderenfalls sind gravierende Konsequenzen möglich: So kann bei einem Unfall die Versicherung ihre Haftung in Frage stellen, wenn bekannt wird, dass der Versicherte in der Vergangenheit einen Schlag-anfall hatte.

 

Fit für den Straßenverkehr nach einem Schlaganfall ist ein Patient nur, wenn sich sein Zustand wieder stabilisiert hat und keine körperlichen oder psychischen Störungen zurückgeblieben sind, die das Autofahren beeinträchtigen könnten. In jedem Fall ist eine gründliche Untersuchung bestehend aus einem verkehrsmedizinischen Gutachten und zusätzlich oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig.

Untersuchungen und Gutachten muss der Patient selbst zahlen.

 

Es gibt wichtige Neuigkeiten zum Thema Spenden, welche Sie neben-stehend nachlesen  können. 

In dieser Woche starten zwei unserer Vorstands-mitglieder zu den Aphasietagen nach Würzburg.                        Wir wünschen beiden eine gute Anreise, vor Ort dann interessante Vorträge mit vielen neuen Eindrücken und Erkenntnissen.

 

Unser Schlaganfall-büro Niedersachsen ist immer Montags in der Zeit von 11.00 bis 15.00Uhr besetzt. Unsere Mitarbeiterin nimmt auch Außen-termine wahr. 

Damit Sie während eines solchen nicht vor verschossenen Türen stehen, bitten wir um vorherige Anmeldung unter der Rufnr. 0173  8040035 bei Frau Fiedler.                              

 

Gern können Sie Ihren Terminwunsch auch auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Diesen erreichen Sie unter 

0 51 36   8 27 27  VIELEN DANK

Ihre persönlichen Einschätzungen zu möglichen weiteren Krankenhausschließun-gen in unserem Bundes-land interessiert uns sehr.

Bitte teilen Sie sie uns per E-Mail oder über den Kontaktbutton mit.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Ihre Meinung veröffentlichen wir gerne hier. (Voraussetzung hierfür ist Ihre ausdrückliche Zu-stimmung) 

 

 

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Hold your head up high
and don't be afraid

Quelle: LyricFindSongwriter: Oscar Hammerstein II / Richard Rodgers,

Songtext von You’ll Never Walk Alone © Concord Music Publishing LLC

frei übersetzt:

Kopf hoch und hab' keine Angst

 

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