Selbst wenn ein Patient nach einem Schlaganfall keine offen-sichtlichen Schäden wie eine Halbseitenlähmung davonträgt: Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen.
Vielen Patienten mangelt es zudem an Einsicht, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit.
Bei gutem Verlauf ist Autofahren durchaus wieder möglich.
In den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" heißt es sinngemäß: "Wer an den Folgen eines Schlaganfalles leidet, ist bei Vorliegen relevanter neurologischer oder neuropsychologi-scher Ausfälle (z.B. Lähmungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeld-einschränkungen, Konzentrationsstörungen) nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge zu führen."
Nach dem Schlaganfall darf der Betroffene also nicht ohne weiteres Auto fahren.
Wer auf die rechtliche Prüfung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein.
Es ist in jedem Fall empfehlenswert, nach einem Schlaganfall die Fahreignung rechtsverbindlich zu klären. Anderenfalls sind gravierende Konsequenzen möglich: So kann bei einem Unfall die Versicherung ihre Haftung in Frage stellen, wenn bekannt wird, dass der Versicherte in der Vergangenheit einen Schlag-anfall hatte.
Fit für den Straßenverkehr nach einem Schlaganfall ist ein Patient nur, wenn sich sein Zustand wieder stabilisiert hat und keine körperlichen oder psychischen Störungen zurückgeblieben sind, die das Autofahren beeinträchtigen könnten. In jedem Fall ist eine gründliche Untersuchung bestehend aus einem verkehrsmedizinischen Gutachten und zusätzlich oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig.
Untersuchungen und Gutachten muss der Patient selbst zahlen.