Nach einem Schlaganfall sollten Sie Ihre Fahreignung überprüfen lassen!

Selbst wenn ein Patient nach einem Schlaganfall keine offen-sichtlichen Schäden wie eine Halbseitenlähmung davonträgt:   Es können sich Störungen der Hirnleistung einstellen, die gegen das Autofahren sprechen. Oft leiden die Aufmerksamkeit, die Konzentration, die Reaktion, das Gedächtnis, das Denken und das Verstehen.

Vielen Patienten mangelt es zudem an Einsicht, Kritikfähigkeit und Belastbarkeit.

 

Bei gutem Verlauf ist Autofahren durchaus wieder möglich.

In den "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung" heißt es sinngemäß: "Wer an den Folgen eines Schlaganfalles leidet, ist bei Vorliegen relevanter neurologischer oder neuropsychologi-scher Ausfälle (z.B. Lähmungen, Sprachstörungen, Gesichtsfeld-einschränkungen, Konzentrationsstörungen) nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen gerecht zu werden. Nach erfolgreicher Therapie kann, abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalles, angenommen werden, dass der Betreffende bedingt wieder in der Lage ist, Kraftfahrzeuge zu führen."

 

Nach dem Schlaganfall darf der Betroffene also nicht ohne weiteres Auto fahren.

Wer auf die rechtliche Prüfung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein.

Es ist in jedem Fall empfehlenswert, nach einem Schlaganfall die Fahreignung rechtsverbindlich zu klären. Anderenfalls sind gravierende Konsequenzen möglich: So kann bei einem Unfall die Versicherung ihre Haftung in Frage stellen, wenn bekannt wird, dass der Versicherte in der Vergangenheit einen Schlag-anfall hatte.

 

Fit für den Straßenverkehr nach einem Schlaganfall ist ein Patient nur, wenn sich sein Zustand wieder stabilisiert hat und keine körperlichen oder psychischen Störungen zurückgeblieben sind, die das Autofahren beeinträchtigen könnten. In jedem Fall ist eine gründliche Untersuchung bestehend aus einem verkehrsmedizinischen Gutachten und zusätzlich oftmals eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) notwendig.

Untersuchungen und Gutachten muss der Patient selbst zahlen.

 

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HINWEIS:

Klausurtagung des SLN Vorstands vom Freitag, dem 18. Aug bis zum Sonntag, dem 20. Aug. 2023

Nordwall 22,29221 Celle

 

Persönliche Beratung immer Montags von 11.00 bis 15.00Uhr im Schlaganfallbüro Niedersachsen in der Hannoverschen Neustadt 53 in  31303 Burgdorf

Zur Vermeidung von Wartezeiten melden Sie sich bitte vorher unter der Rufnr.          01 73   8 04 00 35 bei unserer Mitarbeiterin an.

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Die tägliche Beratung des Schlaganfall Landesverbandes Niedersachsen erfolgt telefonisch. 

Unser Schlaganfall-Büro Niedersachsen ist an jedem Montag von 11 bis 15 Uhr besetzt. Frau Marzena Fiedler, unsere Mitarbeiterin, oftmals unterstützt von einem Vorstands-mitglied, beantwortet umfassend all Ihre Fragen zu erworbe-nen Hirnstörungen.  

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie Ihren Besuch bitte unter der Rufnr. 01 73  8 04 00 35  an.

Gern können Sie einen Terminwunsch auch auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Diesen erreichen Sie unter 

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Hold your head up high
and don't be afraid

Quelle: LyricFindSongwriter: Oscar Hammerstein II / Richard Rodgers,

Songtext von You’ll Never Walk Alone © Concord Music Publishing LLC

frei übersetzt:

Kopf hoch und hab' keine Angst

 

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