Selbsthilfearbeit        braucht Förderung

Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland

Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in der Selbsthilfe. 

 

Die gesundheitliche Selbsthilfe ist fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Dabei unterstützen die Selbsthilfe­gruppen, -organisationen und -kontaktstellen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung in vielfältiger Weise.

Selbsthilfe ist auch ein positives Beispiel zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung und Stärkung der Gesundheitskompetenz.

 

Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige finden in den Selbsthilfegruppen Rat und Unterstützung, teilen ihre Probleme, finden gemeinsame Lösungen und helfen dabei sich und anderen Betroffenen. Darüber hinaus ist die Selbsthilfe beratend im Gesundheitswesen eingebunden und trägt dazu bei, die medizinische Versorgung patientenorientierter auszurichten.

 

Organisationsformen der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland

Die heterogenen Strukturen der Selbsthilfe lassen sich folgendermaßen beschreiben:

In Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene findet die konkrete Selbsthilfearbeit in Form von Unterstützungsangeboten sowie dem Austausch zwischen Betroffenen bzw. Angehörigen statt. Diese Arbeit bildet das Fundament der Selbsthilfe.

Selbsthilfeorganisationen sind Zusammenschlüsse der Gruppen in landes- oder bundes­weiten Verbänden. Sie verstehen sich als politische Interessenvertretung für das jeweilige Krankheitsbild.

Selbsthilfekontaktstellen sind örtliche oder regionale Beratungseinrichtungen mit hauptamt­lichem Personal, die eine Wegweiser-Funktion im System einnehmen und die Gruppen­gründung und Gruppenarbeit unterstützen.

 

Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe bildet § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Hier ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände Selbsthilfegruppen und –organisationen fördern, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einem festgelegten Verzeichnis von Krankheitsbildern zum Ziel gesetzt haben.

 

Die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen liegen im Jahr 2022 bei 1,19 Euro je Versicherten, damit stehen 2022 insgesamt rund 87,25 Millionen Euro zur Verfügung (§ 20h Absatz 3 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).

Die Krankenkassen sind dabei verpflichtet, diesen Betrag für die gesundheitliche Selbsthilfe auch tatsächlich zu verausgaben.

 

Die gesetzliche Regelung nach § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V sieht dabei die beiden Förderstränge Pauschalförderung und Projektförderung vor.

Nach Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TVSG) werden von den der GKV zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln seit 01.01.2020 jährlich mindestens 70 Prozent (bisher 50 Prozent) als kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Basisfinanzierung der gesundheitlichen Selbsthilfe (z.B. Miete, Büroausstattung, Sachkosten) zur Verfügung gestellt.

Die übrigen seit 1. Januar 2020 maximalen 30 Prozent (bisher 50 Prozent) der Gelder fließen in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Diese Mittel sind insbesondere als Aufwendungen für zeitlich begrenzte Aktivitäten vorgesehen und sollen dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern und deren gesundheitliche Ressourcen zu stärken.           Die jeweilige Krankenkasse gestaltet dabei die Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.

 

Durch die Verabschiedung des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) in 2019 wird zudem sichergestellt, dass verstärkt auch digitale Anwendungen in der Selbsthilfe nach § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V innovativ und nachhaltig im Fördergeschehen berücksichtigt werden.

 

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat in einem Leitfaden die Grundsätze zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf Bundes-, Landes- und Ortsebene festgelegt. 

 

 

vorstehender Text ist größtenteils einer Mitteiliung des Bundesministerium für Gesundheit entnommen und komplett unter

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/selbsthilfefoerderung.html

zu finden

Selbsthilfeförderung im Jahr 2022

Aus der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung als Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung erhielten wir 21.021,35€ 

Von dem BKK Landesverband Mitte erhielten wir 6.180€ für das Seminar >mein neues - altes Leben<

Von der KKH erhielten wir für unser Projekt >BLICH ÜBER DEN TELLERRAND<  Fördermittel in Höhe von 3.690€ welche aus dem Corona-Jahr 2021 übertragen wurden.

Die DAK unterstützte unsere Beteiligung an der brainWEEK 2022 mit einem Förderbetrag i.H. von 1.920€

Aufgrund der Projektförderung der BARMER konnten wir ein Seminar mit dem Titel: WIR KÖNNEN DEM LEBEN NICHT MEHR TAGE GEBEN, ABER DEM TAG EHR LEBEN in der HVHS Bredbeck durchführen. Wir erhielten 6.052€

Die AOK Niedersachsen förderte das Projekt REHACARE Düsseldorf 2022 mit 12.900€

Mit 5.500€ förderte die TK unser Projekt IRMA 2022 in Hamburg.

250€ steuerte die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zur Unterstützung unseres Projektes Ausbau /Beförderung der Teleneurologie in Niedersachsen bei.

Und dann gab es da noch Fördermittel, die in Geld nicht zu benennen sind.

Das sind die vielen helfenden Hände, die uns bei jeder Gelegenheit unterstützen und ohne die die Menge und Vielfalt unserer Veranstaltungen nicht realisierbar wäre.

Vielen Dank an alle Menschen die Selbsthilfe, auf welche Art auch immer, fördern und unterstützen.

Neuigkeiten von unserem IRMA Auftritt gleich auf dieser Seite und mit drei sehr schönen Bildern unter our memorys 

HINWEIS:

Vorstands Video Konferenz am 9. Juni um 10.30Uhr. Einladungslink folgt.

 

Persönliche Beratung immer Montags von 11.00 bis 15.00Uhr im Schlaganfallbüro Niedersachsen in der Hannoverschen Neustadt 53 in  31303 Burgdorf

Zur Vermeidung von Wartezeiten melden Sie sich bitte vorher unter der Rufnr.          01 73   8 04 00 35 bei unserer Mitarbeiterin an.

Ihre persönlichen Einschätzungen zu möglichen weiteren Krankenhausschließun-gen in unserem Bundes-land interessiert uns sehr.

Bitte teilen Sie sie uns per E-Mail oder über den Kontaktbutton mit.

 

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

Ihre Meinung veröffentlichen wir gerne hier. (Voraussetzung hierfür ist Ihre ausdrückliche Zu-stimmung) 

 

 

Die tägliche Beratung des Schlaganfall Landesverbandes Niedersachsen erfolgt telefonisch. 

Unser Schlaganfall-Büro Niedersachsen ist an jedem Montag von 11 bis 15 Uhr besetzt. Frau Marzena Fiedler, unsere Mitarbeiterin, oftmals unterstützt von einem Vorstands-mitglied, beantwortet umfassend all Ihre Fragen zu erworbe-nen Hirnstörungen.  

 

Um Wartezeiten zu vermeiden, melden Sie Ihren Besuch bitte unter der Rufnr. 01 73  8 04 00 35  an.

Gern können Sie einen Terminwunsch auch auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen. Diesen erreichen Sie unter 

0 51 36   8 27 27  VIELEN DANK

Neuigkeiten auch zu  Gruppentreffen lesen Sie immer hier auf unserer Startseite, aber bleiben Sie neugierig und durchstöbern Sie unsere Homepage nach weiteren interessanten Artikeln und Berichten.

 

 

Hold your head up high
and don't be afraid

Quelle: LyricFindSongwriter: Oscar Hammerstein II / Richard Rodgers,

Songtext von You’ll Never Walk Alone © Concord Music Publishing LLC

frei übersetzt:

Kopf hoch und hab' keine Angst

 

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