Förderung der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland
Rund 3,5 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland in der Selbsthilfe.
Die gesundheitliche Selbsthilfe ist fester Bestandteil des deutschen Gesundheitswesens. Dabei unterstützen die Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung in vielfältiger Weise.
Selbsthilfe ist auch ein positives Beispiel zur Wahrnehmung von Eigenverantwortung und Stärkung der Gesundheitskompetenz.
Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige finden in den Selbsthilfegruppen Rat und Unterstützung, teilen ihre Probleme, finden gemeinsame Lösungen und helfen dabei sich und anderen Betroffenen. Darüber hinaus ist die Selbsthilfe beratend im Gesundheitswesen eingebunden und trägt dazu bei, die medizinische Versorgung patientenorientierter auszurichten.
Organisationsformen der gesundheitlichen Selbsthilfe in Deutschland
Die heterogenen Strukturen der Selbsthilfe lassen sich folgendermaßen beschreiben:
In Selbsthilfegruppen auf örtlicher Ebene findet die konkrete Selbsthilfearbeit in Form von Unterstützungsangeboten sowie dem Austausch zwischen Betroffenen bzw. Angehörigen statt. Diese Arbeit bildet das Fundament der Selbsthilfe.
Selbsthilfeorganisationen sind Zusammenschlüsse der Gruppen in landes- oder bundesweiten Verbänden. Sie verstehen sich als politische Interessenvertretung für das jeweilige Krankheitsbild.
Selbsthilfekontaktstellen sind örtliche oder regionale Beratungseinrichtungen mit hauptamtlichem Personal, die eine Wegweiser-Funktion im System einnehmen und die Gruppengründung und Gruppenarbeit unterstützen.
Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Grundlage für die Förderung der Selbsthilfe bildet § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Hier ist geregelt, dass die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände Selbsthilfegruppen und –organisationen fördern, die sich die gesundheitliche Prävention oder die Rehabilitation von Versicherten bei einem festgelegten Verzeichnis von Krankheitsbildern zum Ziel gesetzt haben.
Die Ausgaben der Krankenkassen und ihrer Verbände zur Förderung von Selbsthilfegruppen und -organisationen sowie Selbsthilfekontaktstellen liegen im Jahr 2022 bei 1,19 Euro je Versicherten, damit stehen 2022 insgesamt rund 87,25 Millionen Euro zur Verfügung (§ 20h Absatz 3 Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V).
Die Krankenkassen sind dabei verpflichtet, diesen Betrag für die gesundheitliche Selbsthilfe auch tatsächlich zu verausgaben.
Die gesetzliche Regelung nach § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch SGB V sieht dabei die beiden Förderstränge Pauschalförderung und Projektförderung vor.
Nach Verabschiedung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TVSG) werden von den der GKV zur Verfügung stehenden Gesamtmitteln seit 01.01.2020 jährlich mindestens 70 Prozent (bisher 50 Prozent) als kassenartenübergreifende Pauschalförderung zur Basisfinanzierung der gesundheitlichen Selbsthilfe (z.B. Miete, Büroausstattung, Sachkosten) zur Verfügung gestellt.
Die übrigen seit 1. Januar 2020 maximalen 30 Prozent (bisher 50 Prozent) der Gelder fließen in die krankenkassenindividuelle Projektförderung. Diese Mittel sind insbesondere als Aufwendungen für zeitlich begrenzte Aktivitäten vorgesehen und sollen dazu beitragen, im Rahmen der Selbsthilfearbeit die Situation der Betroffenen und ihrer Angehörigen zu verbessern und deren gesundheitliche Ressourcen zu stärken. Die jeweilige Krankenkasse gestaltet dabei die Förderung inhaltlich und strukturell in eigener Verantwortung.
Durch die Verabschiedung des Digitalen Versorgungsgesetzes (DVG) in 2019 wird zudem sichergestellt, dass verstärkt auch digitale Anwendungen in der Selbsthilfe nach § 20 h Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V innovativ und nachhaltig im Fördergeschehen berücksichtigt werden.
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) hat in einem Leitfaden die Grundsätze zur Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf Bundes-, Landes- und Ortsebene festgelegt.
vorstehender Text ist größtenteils einer Mitteiliung des Bundesministerium für Gesundheit entnommen und komplett unter
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/s/selbsthilfefoerderung.html
zu finden